Prüfung von Nano-Unternehmen

„Das neue italienische Insolvenzrecht nach GvD Nr. 14/2019 (sog. „Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza“) sieht insbesondere die Überwachung und Feststellung von Krisensituationen des Unternehmens auf Grundlage bestimmter Kennzahlen vor, die sich aus dem Zahlenmaterial des Jahresabschlusses ableiten lassen.
Damit diese Kennzahlen auf einer verlässlichen Datenbasis aufsetzen, wurden zugleich die Schwellenwerte von GmbHs und Genossenschaften herabgesetzt, deren Überschreiten die Pflicht zur gesetzlichen Abschlussprüfung im Sinne des GvD Nr. 39/2010 zur Folge haben. Im Rahmen unseres Fachvortrags diskutieren wir die gesetzlichen Neuerungen (Stand 17.07.2020) sowie die skalierten Abschlussprüfung im Rahmen der anzuwendenden Prüfungsgrundsätze der ISA Italia und deren Adaption auf die sog. Nano-Unternehmen.“