Leistungen
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Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Die Abschlussprüfung als Vorbehaltsaufgabe eines Wirtschaftsprüfers umfasst die durch Gesetz vorgeschriebene oder freiwillig gewünschte Prüfung eines den einschlägigen Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechenden Jahresabschlusses und/oder Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen bzw. zu versagen.
Die gesetzliche Pflicht zur Ernennung eines Wirtschaftsprüfers tritt dann ein, wenn eine Gesellschaft die im ZGB je nach Rechtsform vorgesehen Kriterien erfüllt. Etwa unterliegen Aktiengesellschaften grundsätzlich der Prüfungspflicht nach Art. 2409-bis ZGB, während für GmbHs die Prüfungspflicht nach Art. 2477 ZGB bei Überschreitung der dort definierten Schwellenwerte eintritt.
Die gesetzliche Abschlussprüfung umfasst in Italien gegenüber der freiwilligen Abschlussprüfung zusätzlich zur eigentlichen Abschlussprüfung auch die Durchführung von periodischen Kontrollen (in der Regel quartalsweise) sowie die Prüfung und Unterzeichnung der Steuererklärungen (Modelle RSc, Irap, Cnm, 770).
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Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden
Außerhalb der klassischen Abschlussprüfung werden vermehrt Aufträge zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen gewünscht. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z.B. Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz oder vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze). Das Ergebnis wird in einem Prüfvermerk zusammengefasst.
Beispiele: Vermögensaufstellung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Eröffnungsbilanz, Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz, Rechnungslegungsgrundsätze einer Behörde (bspw. im Rahmen einer Projektförderung), vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze, z.B. im Rahmen von Schuldverschreibungen oder Darlehensvereinbarungen oder bei Unternehmenstransaktionen.
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Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen
Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen: Die zu prüfenden Unterlagen können vergangenheitsorientierte Finanzinformationen und andere Sachverhalte umfassen, z.B. Einhaltung von Richtlinien und Vertragsbestimmungen, die ordnungsgemäße Mittelverwendung von Zuschüssen, Angaben zu Strommengen usw.
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Beurteilung von Prognosen bzw. sonstige zukunftsorientierte Finanzinformationen
Bekanntlich ist der Blick in die Zukunft ungenau (wenn nicht gar unmöglich), jedoch im Sinne von Planung und unternehmerischer Zukunftsgestaltung notwendig.
Der Prüfung und Plausibilisierung von zukunftsorientierten Finanzinformationen kommt daher immer größere Bedeutung zu und Budgets sowie Finanzplanungen sind im Auftrag der Kunden immer öfter von einem externen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
Das Budget und der Finanzplan sind allgemein die Brücke von der aktuellen Jahresrechnung zur finanziellen Visualisierung der Unternehmensziele und haben aufgrund der per Berichtszeitpunkt vorhandenen Informationen möglichst aktuell, in sich stringent und plausibel zu sein.
Beispiel: Vereidigtes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Business Plan für Public Private Partnerships im Sinne des Art. 183 GvD Nr. 50/2016 (sog. Vergabekodex)
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Systemprüfungen
Bei Systemprüfungen handelt es sich um Prüfungen bei denen festgestellt wird, ob und inwieweit sich die Gesellschaft auf die zuverlässige und vollständige betriebliche Erfassung und Verarbeitung der Elemente des zu prüfenden Objekts verlassen kann.
Von besonderer Bedeutung sind die Systemprüfungen als Prüfung von Corporate-Governance-Systemen, Risikomanagement-, Compliance-, interne Revisions- oder Kontrollsysteme.
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Erstellung von Abschlüssen
Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Beachtung der Berufspflichten.
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Prüfung nach verpackungsrechtlichen Vorgaben
Prüfung nach verpackungsrechtlichen Vorgaben, z.B. Prüfung für „Der Grüne Punkt“ nach dem bundesdeutschen Verpackungsregister LUCID.